theoretische Prüfung

Die theoretische Führerscheinprüfung ist eine wichtige Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis, die von der Fahrerlaubnisbehörde durchgeführt wird.

Vorbereitung auf die theoretische Führerscheinprüfung

Um die Prüfung erfolgreich zu bestehen, ist eine gute Vorbereitung wichtig. Über Verkehrsregeln und Verkehrssicherheit, sowie den möglichen Antworten, die in der Prüfung gestellt werden, muss man sich vertraut machen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich auf die theoretische Führerscheinprüfung vorzubereiten:

  • in der Fahrschule: Die Fahrschule bietet in der Regel Vorbereitungskurse an.
  • Selbststudium: Es gibt verschiedene Lernmaterialien, die für das Selbststudium geeignet sind, z. B. Bücher, Apps oder Online-Plattformen.

Kosten der theoretischen Führerscheinprüfung

Die Kosten für die theoretische Führerscheinprüfung belaufen sich auf 69 EUR in der Fahrschule, die TÜV Gebühr beträgt 24,99 EUR. Die Kosten müssen im voraus entrichtet werden.

Ablauf der theoretischen Führerscheinprüfung

Die Prüfung besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen. Jede Frage hat eine unterschiedliche Anzahl an Fehlerpunkten. Die Prüfung dauert 45 Minuten. Die Fragen werden auf einem PC oder Tablet beantwortet.

  1. Der Prüfer begrüßt die Fahrschüler und erklärt den Ablauf der Prüfung.
  2. Die Fahrschüler bekommen ihre 30 Multiple-Choice-Fragen.
  3. Die Fahrschüler haben 45 Minuten Zeit, die Fragen zu beantworten.
  4. Nach Abschluss der Prüfung wird das Ergebnis sofort bekannt gegeben.

Fehlerpunkte in der theoretischen Führerscheinprüfung

Für jede falsche Antwort in der theoretischen Führerscheinprüfung gibt es Fehlerpunkte. Die Prüfung ist bestanden, wenn nicht mehr als 10 Fehlerpunkte gemacht werden.

Wenn die Prüfung bestanden ist, erhält der Fahrschüler eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung. Diese Bescheinigung ist Voraussetzung für die Anmeldung zur praktischen Führerscheinprüfung.

Wiederholen der theoretischen Führerscheinprüfung

Wenn die theoretische Führerscheinprüfung nicht bestanden wird, kann sie wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung kann frühestens zwei Wochen nach der ersten Prüfung abgelegt werden.

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