Thema 5

Vorfahrt und Verkehrsregelungen

– bei besonderen Verkehrslagen
– an Kreuzungen und Einmündungen
– bei Verkehrsregelungen durch Lichtzeichen und Polizeibeamte

insbesondere durch

– Handeln in der richtigen Reihenfolge (u. a. Bremsen, Schalten, Beschleunigen)
– Spurtstärke, Bedarf an Straßenraum und Zeit beim Überqueren einer Kreuzung einschätzen lernen
– Gefährlichkeit einer Kreuzung beurteilen, Notwendigkeit der Verständigung und Verständnis beim Kreuzungsverkehr
– Lernen, für die anderen Verkehrsteilnehmer mitzudenken
– Bedeutung von Gelassenheit und Geduld, gegebenenfalls auch einmal auf Vorfahrt verzichten
– Umweltbewusstes Befahren von Kreuzungen und Einmündungen

Thema 4

Straßenverkehrssystem und seine Nutzung

4.1. Verkehrswege und ihre Bedeutung
– Straße, Fahrbahn, Fahrstreifen,
– Seitenstreifen, Sonderfahrstreifen, Sonderwege,
– Autobahn- und Kraftfahrstraße

4.2. Grundregel § 1 (StVO)

4.3. Gefahrenwahrnehmung bei Benutzung der Verkehrswege
– Verkehrsbeobachtung,
– Gefahrenkontrolle beim Fahrstreifenwechsel
– Stau.

Thema 3

rechtliche Rahmenbedingungen

3.1. Führen von Kraftfahrzeugen
– Fahrerlaubnisklassen
– Führerschein auf Probe

3.2. Zulassung von Fahrzeugen
– zulassungspflichtige und zulassungsfreie Fahrzeuge
– Erlöschen der Betriebserlaubnis

3.3. Fahrzeuguntersuchungen

3.4. Versicherungen
– Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko
– Insassenunfall
– Rechtsschutz

3.5. Fahrzeugpapiere und Führerschein
– Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis, Versicherungsnachweis
– Nachweis über Abgasuntersuchung
– Änderungsabnahmebericht nach § 19 Absatz 3 StVZO

3.6. Internationaler Kraftfahrzeugverkehr

Thema 7

andere Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr

7.1. Besonderheiten und Verhalten gegenüber
– öffentlichen Verkehrsmitteln
– Bussen/Schulbussen
– Taxen
– Pkw und Motorradfahrern
– Radfahrern
– großen und schweren Fahrzeugen
– Fußgängern
– Kindern und älteren Menschen
– Behinderten

7.2. Verhalten an Fußgängerüberwegen und -furten

7.3. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
– verkehrsberuhigter Bereich und Zone 30
– bauliche Maßnahmen.